09.03.2026 Flucht & Asyl
„Leider hat sich die hessische Landesregierung der Bundesratsinitiative Schleswig-Holsteins zum Bleiberecht für Geflüchtete in Ausbildung und Arbeit nicht angeschlossen, die am Freitag im Bundesrat beschlossen wurde. Ziel der Initiative ist es, Geflüchteten ein dauerhaftes Bleiberecht zu ermöglichen, sofern sie mindestens drei Jahre in Deutschland leben und seit einem Jahr einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Wer arbeitet, muss bleiben dürfen – das ist für uns GRÜNE eine Frage der Fairness und der wirtschaftlichen Vernunft.“