20.11.2024 Justiz
"Durch den integrierten Bachelor wird den Studierenden endlich die Würdigung ihrer bisherigen Leistungen ermöglicht, die psychische Belastung reduziert und zugleich die aufgewendeten Ressourcen der Universitäten wertschätzt. Denn wer umfassende Leistungen erbringt, die den Anforderungen anderer Studiengänge mit Bachelorabschluss entspricht, der muss auch für seine Leistungen anerkannt werden."