„In Hessen werden sogenannte Ersatzfreiheitsstrafen – die vollstreckt werden, wenn eine Geldstrafe nicht gezahlt werden kann – deutlich seltener vollständig vollstreckt als noch 2020. Das ergab eine Kleine Anfrage der beiden GRÜNEN Landtagsabgeordneten Jürgen Frömmrich und Lara Klaes. Während 2020 noch 1.251 Ersatzfreiheitsstrafen vollständig vollstreckt wurden, waren es 2024 nur noch 348. Besonders häufig vorliegende Delikte waren „Schwarzfahren“ (228 in 2020, 50 in 2024) und Diebstahl (285 in 2020, 78 in 2024). Eine Anfrage der GRÜNEN Landtagsfraktion ergab zuvor, dass ein erheblicher Anteil der offenen Haftbefehle in Hessen Ersatzfreiheitsstrafen betrifft.
Klaes: ‚Diese Kosten können durch alternative Sanktionsmöglichkeiten wieder gesenkt werden, die es in Hessen bereits gibt. Bei oft kurzen Haftzeiten von durchschnittlich rund 30 Tagen können diese die JVAs entlasten und soziale Folgen der Strafe mildern. Die Zahlen sprechen jedoch nicht für eine erfolgreiche Anwendung dieser Alternativen. In Hessen gibt es bereits seit 1981 die Möglichkeit, anstelle einer uneinbringlichen Geldstrafe gemeinnützige Arbeit zu leisten. Hierfür muss ein entsprechender Antrag gestellt werden.‘ „