08.04.2025 Justiz
Das Gefängnispersonal soll Tätowierungen an Körperstellen wie den Armen oder Beinen bald offen zeigen dürfen. Das entschied das Justizministerium. Das generelle Verbot, Tätowierungen sichtbar zu tragen, sei „eine Form der nicht mehr zeitgemäßen Einschränkung von Justizvollzugsbediensteten“, teilte Justizminister Christian Heinz (CDU) mit.
Auch angesichts des bestehenden Fachkräftemangels bei Justizbeamten und -beamtinnen erscheine eine Liberalisierung angezeigt, heißt es aus dem Ministerium. Die neue Regelung solle „zeitnah“ umgesetzt werden.
Allerdings sind auch künftig Ausnahmen vorgesehen, wie aus einer Antwort von Heinz auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion im Landtag hervorgeht.