11.11.2025  Antidiskriminierung, Demokratie, Extremismus

Projekt | Landesdemokratiefördergesetz

Die offene Gesellschaft steht unter Druck: Extremismus, Hetze und Verschwörungsmythen greifen unsere Demokratie an. Der Kampf für unsere Demokratie und gegen Extremismus ist zu einer Daueraufgabe geworden. Deshalb braucht es auch dauerhafte Strukturen und eine verlässliche Finanzierung, die demokratische Strukturen und zivilgesellschaftliches Engagement stärken – und denjenigen, die täglich für unsere Demokratie eintreten, endlich die nötige Planungssicherheit geben.

Konkret bedeutet das:

Wir wollen die Demokratieförderung als gesamtgesellschaftliche Daueraufgabe verankern und eine gesicherte, dauerhafte Finanzierung schaffen. Damit sichern wir bestehende Strukturen wie z.B. Bildungs-, Beratungs- und Präventionsangebote.

Unser Gesetzentwurf sichert langfristig auch die Finanzierung regionaler Beratungs- und Präventionsangebote – darunter etwa mobile Beratungsteams gegen Rechtsextremismus, Beratungsstellen für Betroffene von rechter, antisemitischer und rassistischer Gewalt und Einrichtungen für historisch-politische Bildungsarbeit.

Ein neu geschaffener Landesbeirat für Demokratieförderung soll die Landesregierung fachlich zum Thema Demokratieförderung und Extremismusprävention beraten. Ihm sollen Vertreter*innen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Kommunen und Landesregierung angehören.

Die Demokratieförderung in Hessen soll wissenschaftlich begleitet und evaluiert werden. Dazu gehören sowohl die Evaluation der geförderten Programme als auch regelmäßige Erhebungen zur demokratischen Kultur in Hessen sowie zu den Ursachen extremistischer Radikalisierung.