„Die Bekämpfung der organisierten Sozialkriminalität ist grundsätzlich zu begrüßen […]. Uns stellt sich allerdings schon die Frage, ob dieser Ansatz eine Strategie darstellt und ob die tatsächlichen Strukturen hinter organisierter Sozialkriminalität aufgedeckt und vor allem konsequent bestraft werden. […] Wenn wir also über organisierte Kriminalität und den Schutz unseres Gemeinwesens sprechen, müssen wir insbesondere über Wirtschaftskriminalität sprechen: über Geldwäsche, über Korruption, über Scheinfirmen, über Menschenhandel, über illegale Beschäftigung und über Steuerhinterziehung […].
Kontrollen alleine bringen nichts, wenn die Staatsanwaltschaften und Gerichte am Ende der Kette dies nicht mehr abarbeiten können. […] Mehr Kontrolldruck ohne mehr Personal bei Staatsanwaltschaften und Gerichten bedeutet noch längere Verfahrensdauern und noch mehr Verfahrenseinstellungen aus reinen Kapazitätsgründen – am Ende weniger und nicht mehr Rechtsstaatlichkeit. Wer eine Aktionswoche mit 300 Kontrollkräften organisiert, aber die Verfahren anschließend bei überlasteten Staatsanwaltschaften ablädt, betreibt Ankündigungspolitik statt konsequenter Strafverfolgung und Sicherheitspolitik.“