„Sicherheitsüberprüfungen sind kein bürokratischer Selbstzweck. […] Ein Staat, der handlungsfähig bleiben will, muss wissen, wem er sensible Informationen anvertraut, und muss frühzeitig erkennen können, wo Risiken entstehen. Insofern ist der Grundgedanke dieses Gesetzentwurfs richtig und unumstritten. […] Doch gerade weil dieses Gesetz tief in die Persönlichkeitsrechte eingreifen kann, lohnt sich ein Blick auf die Änderungen.
Ein Kritikpunkt des hessischen Datenschutzbeauftragten war, dass nun auch die Änderungen des Geschlechtseintrags angegeben werden sollen. […] Diese Regelung kann nämlich queere Menschen von Tätigkeiten, bei denen eine Sicherheitsüberprüfung notwendig ist, abschrecken. Die Mitteilung einer Änderung des Geschlechtseintrags ist, wie ich bereits aufgeführt habe, für eine eindeutige Identifizierung nicht erforderlich. Die Pflicht zur Angabe halten wir daher für falsch. […] Da jedoch weitere Änderungsbedarfe nicht umgesetzt wurden, werden wir uns bei dem Gesetzentwurf enthalten.“